Überbrückungshilfe II für Soloselbstständige, kleine und mittelständische Betriebe sowie Freiberufler

Veröffentlicht am 22. Oktober 2020

Bewilligung durch die ILB: Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020


Antragsberechtigung und Unterstützungshöhe prüfen unter www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe


Potsdam, 22. Oktober 2020.


Seit heute können Unternehmen die sogenannte Überbrückungshilfe II beantragen. Wie die IHK Potsdam mitteilte, können Soloselbstständige, kleine und mittelständische Betriebe sowie Freiberufler finanzielle Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020 erhalten. Die Bewilligung erfolgt demnach durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
 
 „Die Brandenburger IHKs rufen alle von Umsatz- und Ertragseinbrüchen betroffenen Betriebe auf, in die Prüfung und Antragstellung zu gehen“, sagt Peter Kopf, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I seien die Zugangsbedingungen flexibler. Die Begrenzung der maximalen Förderung für kleine Unternehmen sei aufgehoben, Fördersätze erhöht und die ansetzbaren pauschalen Personalkosten von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben worden.


Unter www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe können Antragsberechtigung und Unterstützungshöhe geprüft und berechnet werden. 


Für die Monate Juni bis August hatten nach den Angaben 1981 Brandenburger Unternehmen Überbrückungshilfe I beantragt, insbesondere aus den Bereichen Gastronomie und Tourismus. Fast die Hälfte der Antragsteller waren Soloselbstständige. Knapp 22 Millionen Euro wurden beantragt, 86 Prozent davon wurden ausgezahlt oder befinden sich in Auszahlung, weitere 12 Prozent in der Bewilligung.